Teil 1: Der erste Eindruck zählt!
Teil 2: Alle Unterlagen beisammen!
Teil 3: Fallen Sie positiv auf!
Alle Unterlagen beisammen
Haben Sie Ihre Interessenten erfolgreich von der Immobilie überzeugt und stehen damit direkt in den Verkaufsverhandlungen, so sollte der bisher positive Eindruck nicht durch fehlende Unterlagen getrübt werden. Je besser Sie auf das mögliche Verkaufsgespräch vorbereitet sind, desto sicherer fühlt sich auch Ihr potentieller Käufer. Haben Sie beispielsweise nur Handskizzen von Ihrem Grundriss, so lässt dies den Schritt des Hausbaus oder Umbaus nicht sehr professionell erscheinen und weckt mögliche Zweifel an der Ausführung.
Da sich nach der Veröffentlichung von Verkaufsinseraten sehr schnell erste Interessenten melden können und meist kurzfristig erste Besichtigungstermine anstehen, sollten Sie die Verkaufsunterlagen bereits vorab zusammengetragen haben.
Je besser Sie sich mit Ihrem Objekt auskennen und auch Details mit Ihren Unterlagen belegen können, desto eher kann die Begeisterung für Ihre Immobilie auf den Interessenten überspringen. Hierbei sind beim ersten Gespräch vor allem die Bauzeichnungen von großer Bedeutung. Aber auch ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann schnell Vertrauen auf der Käuferseite schaffen und die weiteren Verkaufsverhandlungen fördern.
Unterlagen für Ihren Immobilienverkauf
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte)
- Liegenschaftskarte (aktueller Auszug)
- Flächen-Berechnungen (Wohnflächen und Nutzflächen sowie Berechnung umbauter Raum)
- Baubeschreibung (Angaben zu Mauerwerkart, Fensterart, Dachart)
- Entwäserungsplan (Ihres Grundstücks)
- Grundbuchauszug (aktueller Auszug)
- Baulastenverzeichnis (aktueller Auszug)
- Betriebskosten (Auflistung aller Kosten)
- Versicherungen (aktuelle Unterlagen)
- Heizungsanlage (aktueller Abgaswertbescheid)
- Sanierungsunterlagen (Rechnungen, Belege)
- Energieausweis (aktueller Inhalt erforderlich!)
Heben Sie auch im Gespräch mit den Interessenten positive Merkmale, wie einen optimalen Energieverbrauch, oder bei einem Passivhaus, die besonderen energetischen Vorteile hervor. Achten Sie aber auch darauf, dass selbst bei nicht optimal ausfallenden Energieausweisen deren Vorlage seit Mai 2014 spätestens bei der ersten Besichtigung gesetztlich vorgeschrieben ist.
Demnächst in Teil 3 unserer Serie:
Sie erfahren, wie Sie positiv mit Ihrem Immobilienangebot auffallen und die passenden Kaufinteressenten auf Sie aufmerksam werden.